Antrag zur Änderung der
Rentenversicherungsnummer
Du hast die Namens- und Personenstandsänderung nach SBGG hinter dir? Supi, erstmal herzlichen Glückwunsch!
Nachdem du deine Daten bei deiner Krankenkasse geändert hast, kann es sein, dass du innerhalb von ca. 4 Wochen einen Brief bekommst von der Deutschen Rentenversicherung mit einem neuen Versicherungsnummernachweis.
Wenn deine Änderung von dem Personenstandseintrag männlich zu weiblich/divers/gestrichen oder andersrum verlief, muss sich auch die Rentenversicherungsnummer ändern.
Beispiel:
14 230501 G 168 - Hier ist die Seriennummer zwischen 00 und 49 und wird Menschen mit dem Eintrag »männlich« gegeben.
14 230501 G 628 - Hier ist die Seriennummer zwischen 50 und 99 und wird Menschen mit den Einträgen »weiblich«, »divers« und Menschen ohne Eintrag gegeben.
Wenn du also keinen Brief bekommst oder die Nummer in deinem Brief falsch ist, kannst du die Änderung recht zügig selbst beantragen.
Dafür gehst du erst auf das Formular S8003 der Deutschen Rentenversicherung. Hier musst du deine bisherige Rentenversicherungsnummer angeben und dann bei dem Anliegen bzw. dem Rechtsgebiet nach ganz unten scrollen und »Sonstiges« auswählen.
Wenn du die Gelegenheit hast, füge einen Scan von der Bescheinigung über die Änderung im Personenstandsregister hinzu.
Ebenfalls musst du dein Anliegen in einem Text formulieren. Im Folgenden findest du erst Vorlagen, die du nutzen kannst und dann die Quellen!
(Ich biete KEINE Rechtsberatung und garantiere nicht für die Richtigkeit dieser Seite, es ist jedoch viel gründliche Arbeit in diese Aufarbeitung geflossen.)
Guten Tag!
Hiermit bitte ich um Neuausstellung einer Versicherungsnummer mit der Seriennummer 50–99 gemäß §3 (1) VKVV (Berichtigung der Versicherungsnummer).
Am XX.XX.XXXX habe ich meine Namens- und Personenstandsänderung erklärt, weswegen die Neuausstellung nötig ist.
Da die Versicherungsnummer nach §2 (5) VKVV Geschlechtsspezifisch ist, muss ich bei nicht Berichtigung ein Outing riskieren, welches mich möglicher Diskriminierung aussetzt. §10 (2) SBGG über die Änderung von Registern und Dokumenten regelt in einem solchen Fall, dass eine Änderung erfolgen muss. Ich würde sie bitten, die Berichtigung innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorzunehmen.
Ich danke ihnen schonmal für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Guten Tag!
Hiermit bitte ich um Neuausstellung einer Versicherungsnummer mit der Seriennummer 00–49 gemäß §3 (1) VKVV (Berichtigung der Versicherungsnummer).
Am XX.XX.XXXX habe ich meine Namens- und Personenstandsänderung erklärt, weswegen die Neuausstellung nötig ist.
Da die Versicherungsnummer nach §2 (5) VKVV Geschlechtsspezifisch ist, muss ich bei nicht Berichtigung ein Outing riskieren, welches mich möglicher Diskriminierung aussetzt. §10 (2) SBGG über die Änderung von Registern und Dokumenten regelt in einem solchen Fall, dass eine Änderung erfolgen muss. Ich würde sie bitten, die Berichtigung innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorzunehmen.
Ich danke ihnen schonmal für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Quellen: